Muss man in jedem Fall aussagen?

Sind der oder die Beschuldigte bzw. Angeklagte und die aussagende Person bis zu einem gesetzlich bestimmten Grad verwandt (so z. B. Onkel/Tante, aber auch noch Schwiegerurgroßeltern), verlobt oder verheiratet, muss keine Aussage gemacht werden. Auch müssen Fragen nicht beantwortet werden, wenn man sich selbst oder einen entsprechend nahen Angehörigen belasten könnte. Bei entfernteren Verwandtschaftsgraden (z. B. Cousin/Cousine oder Angehörige wie Großonkel/Großtante) besteht hingegen kein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht.

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