Wann bin ich Zeuge bzw. Zeugin, wann Nebenklägerin bzw. Nebenkläger?

Betroffene sind zunächst Zeuginnen oder Zeugen. In bestimmten Fällen können sie sich der Klage anschließen und damit zum Nebenkläger bzw. zur Nebenklägerin werden. Damit sind sie aktive Prozessbeteiligte und bekommen automatisch weitere Rechte, z. B. das Recht, Beweis- oder Befangenheitsanträge zu stellen.

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