Wer darf vor Gericht Fragen stellen?

Grundsätzlich alle Verfahrensbeteiligten: Richter bzw. Richterinnen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Verteidigerinnen und Verteidiger, die Vertreter der Nebenklägerinnen und Nebenkläger sowie die oder der Angeklagte. Fragen aus dem Publikum sind nicht zulässig.

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