Die Vorsitzende Richterin oder der Vorsitzende Richter eröffnet die Verhandlung und stellt fest, ob alle erforderlichen Personen anwesend sind. Dann vernimmt er oder sie die Angeklagte oder den Angeklagten zu den persönlichen Verhältnissen und fordert sodann den Vertreter bzw. die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zur Verlesung der Anklageschrift. Es folgt die Vernehmung der oder des Angeklagten zur Tat und die Beweisaufnahme. Gegebenenfalls werden auch Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständige befragt. Die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt hält dann ihren Schlussvortrag und stellt einen Antrag auf Strafe, Einstellung oder Freispruch. Der oder die Angeklagte erhält das letzte Wort. Anschließend zieht sich das Gericht zur geheimen Beratung zurück. Die Hauptverhandlung endet mit der gerichtlichen Urteilsverkündung.
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