Darf ich als Zeugin bzw. Zeuge die Aussage verweigern?
Darf ich als Zeugin bzw. Zeuge die Aussage verweigern?
Wenn Zeuginnen oder Zeugen mit der beschuldigten Person verheiratet sind oder waren oder mit dieser Person verlobt sind, müssen sie nicht aussagen. Das Gleiche gilt, wenn sie mit der beschuldigten Person nahe verwandt oder verschwägert sind. Wer trotzdem aussagen möchte, sich aber fürchtet, weil die Täterin oder der Täter zur Familie gehört, kann bei einer Beratungsstelle Unterstützung finden. Auch auf Fragen, die auf eine Straftat des oder der Befragten oder Angehöriger schließen lassen, muss man nicht antworten; niemand muss sich selbst belasten. Wenn man aber aussagt, muss man die Wahrheit sagen – das Zeugnisverweigerungsrecht berechtigt nur zum Schweigen, nicht zur Lüge.
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