Welche speziellen Rechte haben minderjährige Zeuginnen und Zeugen?
Welche speziellen Rechte haben minderjährige Zeuginnen und Zeugen?
Minderjährige Zeuginnen und Zeugen werden nur von dem oder der Vorsitzenden des Gerichts befragt, direkte Fragen von anderen Personen können nur ausnahmsweise zugelassen werden. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit und die Entfernung der oder des Angeklagten aus dem Gerichtssaal sind bei Minderjährigen leichter möglich. Es ist insbesondere bei Sexualstraftaten und bestimmten Gewalttaten möglich, dass die Aussage eines Kindes schon vor dem Verfahren aufgezeichnet und die Aufnahme dann in der Gerichtsverhandlung abgespielt wird; das Kind muss dann gar nicht vor Gericht erscheinen. Für mehr Informationen können sich Erziehungsberechtigte oder die Jugendlichen selbst an eine Beratungsstelle oder an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden.
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