Die Leistungen der Verkehrsopferhilfe

Dokumenttyp:Verkehrsopferhilfe

Es gibt Gewaltstraftaten, die mithilfe eines Fahrzeugs begangen werden, zum Beispiel eine Amokfahrt oder ein Terroranschlag. In diesem Fall kommt zunächst eine Entschädigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung in Betracht.

Hilfe und Beratung - Hilfe zum Strafverfahren

In Fällen, in denen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters nicht zuständig ist, übernimmt der Verein Verkehrsopferhilfe (VOH) Entschädigungszahlungen. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss der deutschen Autohaftpflichtversicherer, den man direkt kontaktieren kann.

Wann greift der Entschädigungsfonds der Verkehrsopferhilfe?

Der Entschädigungsfonds der VOH kommt in den Fällen zum Tragen, in denen ein Fahrzeug nicht versichert war, in denen Fahrerflucht begangen worden ist oder wenn der Fahrer vorsätzlich und widerrechtlich gehandelt hat. Die VOH überträgt die Bearbeitung von Schadensfällen in der Regel einer Versicherung.

Welche Schäden werden ersetzt?

Der Entschädigungsfonds ersetzt die konkret entstandenen Schäden. Das sind insbesondere Schmerzensgeld, Verdienstausfallschäden, Unterhaltsschäden, Beerdigungskosten und andere Kosten, die durch eine Verletzung bedingt sind (zum Beispiel Kosten für Umbauten), sowie Sachschäden, wenn bei der Tat ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist. Das unterscheidet den Entschädigungsfonds zum Beispiel von Härteleistungen und von Leistungen nach Opferentschädigungsgesetz.

In Abhängigkeit von den Umständen der Tat können im Ausnahmefall – neben den Leistungen der VOH – auch Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz beansprucht werden.

Mehr erfahren Sie auf der Internetseite der VOH.

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