Wo und wie kann ich eine Straftat anzeigen? Und was passiert dann?
Nach einer Straftat können Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Anzeige erstatten. Das geht persönlich oder schriftlich per Post oder online.
Über die auf dem offiziellen Portal der Onlinewachen der Polizeien in Deutschland (portal.onlinewache.polizei.de) angebotenen Links erreichen Sie die Services der für Sie zuständigen Polizei. Nach Auswahl des Bundeslandes, in dem das Ereignis stattgefunden hat, können Sie über ein Online-Formular eine Strafanzeige erstatten oder der Polizei Hinweise bzw. Mitteilungen senden.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Delikte nur verfolgt werden können, wenn Sie innerhalb von drei Monaten einen schriftlichen Strafantrag stellen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Sie Opfer einer Beleidigung geworden sind.
Der weitere Gang des Ermittlungsverfahrens liegt dann – mit Ausnahme der Delikte, die nur auf Antrag und damit mit dem Willen des Verletzten verfolgt werden können, nicht mehr in der Hand der oder des Anzeigeerstattenden, sondern in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft. Eine Strafanzeige kann nicht zurückgenommen werden. Wer eine Anzeige erstattet, tritt nicht als Kläger oder Klägerin auf, sondern als Zeuge oder Zeugin.
Unser Erklärvideo erklärt, wie es nach der Erstattung einer Strafanzeige weitergeht.
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