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Dokumenttyp:Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, anlässlich der Billigung der Verlängerung der Mietpreisbremse durch den Bundesrat

„Nach dem Bundestag hat das Gesetz auch den Bundesrat passiert. Noch vor der Sommerpause haben wir damit ein wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst. Mieterinnen und Mieter können sich auf uns verlassen. Das wird auch in Zukunft gelten. Wir werden weitere Gesetzentwürfe zum Mieterschutz vorlegen – so wie im Koalitionsvertrag vereinbart.“

„Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist unter Dach und Fach. Nach dem Bundestag hat das Gesetz heute auch den Bundesrat passiert. Noch vor der Sommerpause haben wir damit ein wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst. Mieterinnen und Mieter können sich auf uns verlassen. Das wird auch in Zukunft gelten. Wir werden weitere Gesetzentwürfe zum Mieterschutz vorlegen – so wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Dabei wird es um Kurzzeitvermietungen gehen, um möbliertes Wohnen, um Indexmietverträge und um die Schonfristzahlung. Außerdem wird nach der Sommerpause eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen, die sich mit weiteren drängenden Fragen des Mietrechts befassen wird. Da geht es um den Tatbestand des Mietwuchers im Wirtschaftsstrafgesetz. Der ist bislang zahnlos. Die Kommission soll prüfen, wie man ihm Biss verleihen kann. Außerdem soll die Expertenkommission Vorschläge für eine Bußgeld-Regelung machen, die sich auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse beziehen wird. Derzeit ist es so: Wenn ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt, kann der Mieter die überhöhte Miete zurückfordern. Mehr hat der Vermieter nicht zu befürchten. Das ist aus meiner Sicht unbefriedigend. Unser Ziel ist klar: Wir brauchen bezahlbares Wohnen für alle. Das soziale Mietrecht kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“

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