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Rede zur Eröffnung der Veranstaltung „75 Jahre Bundesministerium der Justiz“

Rede des Bundesministers der Justiz, Dr. Marco Buschmann, zur Eröffnung der Veranstaltung „75 Jahre Bundesministerium der Justiz“ am 19. September 2024 im Bundesministerium der Justiz

Anfang 23. September 2024

Rede des Bundesministers der Justiz, Dr. Marco Buschmann MdB, zur Eröffnung der Veranstaltung „75 Jahre Bundesministerium der Justiz“ am 19. September 2024 im Bundesministerium der Justiz

Ich begrüße Sie alle herzlich zu dieser Veranstaltung an diesem besonderen Abend!

Es ist der Vor-Abend: Morgen vor 75 Jahren hat das Bundesministerium der Justiz seine Arbeit aufgenommen: noch nicht in der Rosenburg in Bonn-Kessenich, sondern zunächst in einer Bonner Kaserne, in der übrigens auch das Bundesinnenministerium untergebracht war. Los ging es mit einigen wenigen Referenten, Sachbearbeitern und Schreibkräften – die alle im Dienstgebäude unterm Dach auch wohnten.

Die Arbeit, die aufgenommen wurde – das war zum Einen die Wiederherstellung der Rechtseinheit in Westdeutschland, nach vier Jahren unterschiedlicher Rechtsentwicklung in den Ländern: die Wiederherstellung eines einheitlichen rechtsstaatlichen Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrechts.

Das war zweitens die Strafrechtsreform, nach Jahren des Unrechts: die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Sicherungen und Standards, die Beseitigung nationalsozialistischen Gedankenguts.

Und das waren Meilensteine wie das „Gesetz über das Bundesverfassungsgericht“ vom März 1951 oder die Eröffnung des Bundesgerichtshofs schon am 1. Oktober 1950.

Das – und vieles mehr – waren gleich Arbeiten, die allesamt gut gelangen. Dieses Haus hat sich schnell einen exzellenten Ruf erworben.

Aber nicht über diese ersten sachlichen Aufgaben, auch nicht über spätere Reformen und rechtspolitische Entwicklungen will ich hier sprechen. Auch nicht über Rehböcke, die im Park der Rosenburg-Villa – tatsächlich! – Ministerialdirektoren angriffen. Und auch nicht über den grünen VW-Käfer, den Dehler allmorgendlich den langen Weg zur Rosenburg hinaufsteuerte und in den er soviele Mitarbeiter wie möglich auf dem Weg einsammelte.

Sondern ich will für die historische und fachlich-sachliche Diskussion gleich hier auf dem Podium mit ein paar Gedanken ein wenig den Boden bereiten. Und ich will vor dem historischen Hintergrund auch einen Blick auf unsere Aufgaben heute werfen.

II.

Wir müssen uns zuerst einmal wirklich vergegenwärtigen, in welcher Lage Deutschland vor 75 Jahren war. Deutschland war eine Trümmerlandschaft – überall Trümmer, tatsächliche und moralische; die rechtsstaatliche Tradition: in Trümmern; trauernde Familien, Kriegsversehrte an Leib und Seele, Millionen vergewaltigter Frauen, überlebende Täter; Not, Hunger und Chaos.

Wie mutig, in dieser Situation wieder das Vertrauen in Demokratie und Freiheit zu finden und eine Verfassung wie das Grundgesetz zu wagen! Wie mutig, nach diesen Erfahrungen, nach solchem deutschen Versagen eine Ordnung auf die Idee der Freiheit zu bauen! Wie mutig, dem Individuum wieder einen Vertrauensvorschuss zu geben – durch die Formulierung der unveräußerlichen Menschenwürde und von Grundrechten, die in einer Verbindlichkeit ausgestaltet waren, wie es das die Verfassungsgeschichte vorher nicht kannte!

Ich glaube, dass man von diesem Mut viel lernen kann, auch heute.

Einer dieser Mutigen der ersten Reihe war Thomas Dehler. Es ist ja kein Geheimnis, dass ich diesen ersten Justizminister der Bundesrepublik für eine faszinierende Erscheinung halte. Ich habe das schon einige Male öffentlich begründet.

Dehler war ein sehr eigenwilliger Mensch, schroff, in öffentlicher Rede immer in Gefahr, vielleicht auch zu emotional zu werden. „Amok-Redner“ ist er genannt worden oder auch der „deutsche Entgleisungs-Minister“.

Nein, ein konzilianter, nachgiebiger Mensch war er nicht; „ein wenig schwierig“ hat er sich selbst genannt. Die Zeit hat ihn so gemacht: unnachgiebig, kompromisslos – in der ihm wichtigsten Sache, dem Recht. Er hatte gesehen, was passiert war, als die Deutschen hier nach 1933 auf die abschüssige Bahn gerieten. Er hatte in ständiger Angst um seine jüdische Frau gelebt. Er hatte erleben müssen, wie einige, ob aus Karrierismus oder aus nationalsozialistischer Überzeugung, bereit waren, das Recht zu verbiegen. Er hatte erlebt, was der im letzten Jahr verstorbene Bernd Rüthers in seiner Habilitationsschrift so detaillreich beschrieben hat, dass Juristen bereit waren, Rechtssätze auszuhöhlen, mit Ideologie zu füllen und dem Recht seine Struktur und sein Rückgrat zu nehmen, es zu brechen, daraus eine formbare Masse zu machen und Recht in blankes Unrecht zu verwandeln – weil sie allzu kompromissbereit waren im Blick auf das, was die Macht von ihnen verlangte.

Deshalb hat Thomas Dehler es einmal seine wichtigste Erfahrung aus dieser Zeit genannt, dass es darauf ankomme, „dass bestimmte Menschen das, was sie für richtig halten, hart und unerbittlich sagen“ – damit es nicht wieder passiert, dass das Recht ein willfähriges Instrument der Macht wird.

III.

Hier im Haus sind wir uns auch des Schattens bewusst, des Problematischen, das sich mit Dehler und seinem Staatssekretär Walter Strauß in diesen ersten Jahren des BMJ verbindet. Wir wissen, dass es eine große Kontinuität gab zwischen Funktionsträgern des Nationalsozialismus und Beamten in diesem Haus. Wir haben uns dieser Vergangenheit gestellt. Es ist das Verdienst von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, dass sie als Bundesjustizministerin entschieden hat, dass man auf methodisch gesicherter Grundlage diese Vergangenheit aufarbeitet.

Es bedeutet dabei keine Entschuldigung, aber eine Hilfe vielleicht zum Verständnis, in diesem Zusammenhang auch die Sichtweise Dehlers zur Kenntnis zu nehmen. Wir folgen dem alten römischen Rechtssatz: audiatur et altera pars: Man höre auch die andere Seite!

Es ging Dehler um eine „Entgiftung“ der politischen Atmosphäre, um die „Befriedung“ der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft – das waren seine Begriffe. Deshalb plädierte er für Amnestien, für rechtsstaatliche Verjährung, für gnädiges Verzeihen, für eine zweite Chance, für Wiedereingliederungen in den Staatsdienst.

Er hat in einem Interview mit Günter Gaus in diesem Zusammenhang über sich einmal gesagt, er sei „ein gläubiger Mann, der gerne Menschen vertraut“ – und er wolle nicht anklagen. Und er hat Gaus erzählt, dass er vielen Menschen nach 1933 in Bamberg sein Überleben und das seiner Frau und seiner Tochter verdanke.

Wir dürfen sicher sein, dass es hier nicht um Nachsichtigkeit gegenüber dem Nationalsozialismus ging. Dehler und seine Familie waren selber Opfer. Und Dehler hat mit seiner Jagdflinte in der Hand sozialdemokratische Versammlungen gegen den Terror des braunen Mobs verteidigt, nicht weil er alles für richtig hielt, was dort gesagt wurde, sondern weil er der Meinung war, dass jeder in der offenen Gesellschaft alles sagen können musste.

Und doch hat er jene Haltung in der frühen Nachkriegszeit eingenommen. Das macht nachdenklich – und das ist sicherlich ein Schatten, der auf dem Bundesjustizministerium in dieser Zeit liegt. Ein Schatten freilich, der auch auf fast der gesamten Justiz, fast dem gesamten öffentlichen Dienst und fast über dem gesamten Land lag.

IV.

Seine Sternstunden nach dem Krieg hatte Thomas Dehler schon im Parlamentarischen Rat gehabt. Er hat dort eine führende Rolle gespielt und die Grundrechte, die bürgerlichen Freiheitsrechte und die klassischen Sätze zur Menschenwürde mitformuliert.

Die Garantie der Menschenwürde machte aus dem Grundgesetz eine der normativ anspruchsvollsten Verfassungen. Noch heute kann man etwa im amerikanischen Diskurs, wenn dort über Würde gesprochen wird, immer wieder von der deutschen Verfassung lesen, die damit Rechtsgeschichte geschrieben hat. Diese Garantie formuliert und in Kraft gesetzt zu haben, hieß allerdings noch nicht, dass sie sofort die Wirklichkeit prägte – und erst recht nicht, dass sie nun für alle Zeiten gesichert war.

Dehler und Strauß haben sich damals mit den Beamten dieses Hauses auf den Weg gemacht, die Garantie der Menschenwürde in konkrete Politik zu verwandeln, ihren Geist auszubuchstabieren – und das im Verfassungsdiskurs Erreichte gegen Rückschritte zu verteidigen.

Und da komme ich zu einer zweiten Sternstunde Thomas Dehlers. Dieses Urteil der „Sternstunde“ kommt nicht von mir, sondern von Hans-Dietrich Genscher. Genscher hielt am Grabe Thomas Dehlers die Totenrede. Und als junger Mann hörte er 1952 Dehler im Deutschen Bundestag, wie er voller Leidenschaft gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe redete.

Wer Dehlers Rede gegen die Todesstrafe von 1952 heute wieder liest – und ich empfehle allen, das einmal zu tun –, der spürt eine beeindruckende argumentative und intellektuelle Kraft, wie sie sonst nur eine Monographie erbringt. Die Vollständigkeit der Gesichtspunkte ist erstaunlich – historisch und geographisch weit ausholend, weltanschaulich-religiös, staatsphilosophisch, rechtssystematisch und straftheoretisch, kriminalpolitisch und kriminalstatistisch, psychologisch, medizinisch, soziologisch und gerichtsempirisch.

Und all dies war ja gesellschaftlich heiß umstritten. Auf diese Rede Dehlers kam es im Bundestag wirklich an. Die Mehrheit der Bundesbürger war noch lange für die Todesstrafe. Das war ein Beispiel für Dehlers Kompromisslosigkeit, zu dem zu stehen, was man einmal für richtig erachtet hatte, auch gegen die öffentliche Meinung.

Als ich fast genau 70 Jahre später, 2022, auf dem Weltkongress gegen die Todesstrafe reden durfte, da konnte ich dem, was Dehler 1952 formuliert hatte, wenig Originelles hinzufügen.

V.

Also: Dieser Anfang in Freiheit vor 75 Jahren brauchte Mut. Es lag keineswegs auf der Hand, dass der Aufbruch aus den Trümmern des Landes und Europas und aus den Trümmern von Recht und Moral gelingen würde. Es lag keineswegs auf der Hand, dass der Neuaufbau von Freiheit, Recht und Demokratie zu jener Erfolgsgeschichte werden würde, an die wir uns zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes in diesem Jahr dankbar erinnert haben.

Aber Menschen wie Thomas Dehler haben damals das Recht und die Freiheit des Einzelnen gegen eine noch so widrige Gegenwart hochgehalten: weil sie im Recht und in der Freiheit am Ende doch die beste Versicherung gegen eine Wiederkehr von Autoritarismus und Unmenschlichkeit sahen.

Dabei haben Dehler und die anderen Mütter und Väter des Grundgesetzes nach schlimmsten Erfahrungen die neue Demokratie zwar wehrhaft – aber sie haben sie eben nicht illiberal gemacht. In gewisser Weise stehen wir heute wieder vor genau dieser Aufgabe: unsere Ordnung wehrhaft zu halten – ohne sie illiberal zu machen.

Über ein Stück mehr von solcher Wehrhaftigkeit haben wir gerade, wie Sie wissen, einen breiten Konsens unter seriösen Demokraten gefunden: Wir wollen das Bundesverfassungsgericht besser vor strategischer Beeinflussung schützen – und dafür das Grundgesetz ändern.

Wir haben uns dabei keine neuen Regeln und Strukturen ausgedacht. Sondern es sollen zentrale Strukturvorgaben, die sich nach einhelliger Beurteilung bewährt haben, vom einfachen Gesetzesrecht auf die Ebene der Verfassung gehoben werden. Das betrifft die Amtszeit, die Altersgrenze und die Zahl der Richter, die Zahl der Senate oder den Ausschluss der Wiederwahl der Richter.

Ich denke, nach einer großen Erfolgsgeschichte dieses Gerichts tun wir hier, was die Mütter und Väter des Grundgesetzes selber so entschieden hätten, wenn sie damals das Wissen von heute gehabt hätten. Denn es fällt ja auf, wie schmallippig sich das Grundgesetz zum Bundesverfassungsgericht äußert. Die Erklärung ist: Das war ein gewaltiges Experiment. Ein so mächtiges Gericht hatte es noch nicht gegeben. Einen solchen Versuch hatte es noch nicht gegeben, das, was Benjamin Constant pouvoir neutre, neutrale Gewalt, genannt hat, in die Hände eines Verfassungsgerichts zu legen. Das war beispiellos in dieser Machtfülle, und deshalb hat man sich gesagt: Fangen wir erst einmal mit einfachgesetzlichen Regeln an und schauen, wie sich das entwickelt. Aber nach den vielen Jahrzehnten können wir sagen, dass dieses Experiment gelungen ist. Es ist ein großes Glück, wie das Bundesverfassungsgericht zum Gelingen unserer Ordnung beigetragen hat.

VI.

Meine Damen und Herren,

wir wollen das Bundesverfassungsgericht resilienter machen, weil wir alle spüren, dass sich eine Frage wieder stellt: Ist Deutschland als liberale Demokratie für alle Zeiten gesichert? Nun wird der Historiker müde lächeln – denn was ist schon für alle Zeiten gesichert? Aber es ist unsere Aufgabe, diese Ordnung zu bewahren!

Es sind nicht nur Wahlergebnisse, die manchem Anlass geben, daran zu zweifeln. Denn Wahlergebnisse spiegeln auch Erfahrungen einer Dysfunktionalität von Staat und Demokratie wider – Erfahrungen mit einem Recht, das mal nicht durchgesetzt wird, mal zu kompliziert ist, um angewandt zu werden.

Bürgermeister und Landräte sagen mir, dass sie heute dreimal so viel Personal für Vergabeverfahren brauchen wie vor zehn Jahren. Andererseits schafft man es nicht, Menschen, die später Schlimmes getan haben und die hätten abgeschoben werden können, auch abzuschieben. Das ist eine Unwucht, die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen und der sich Politik stellen muss.

Wir haben auch begonnen, das zu ändern. Wir bauen Bürokratie ab, wir vereinfachen Verfahren, wir digitalisieren die Justiz. Auch die Kontrolle der Migration wollen wir zurückerlangen durch eine neue Realpolitik in diesem Bereich. Wir haben diese Neuausrichtung mit der Einbringung des Sicherheitspakets in den Deutschen Bundestag weiter vorangetrieben.

Das alles bleibt eine gewaltige Aufgabe.

Und dennoch: Heute sind die Probleme sicher nicht klein – aber verglichen mit den Herausforderungen damals sind sie doch überschaubar. Trotzdem haben Dehler und seine Mitstreiterinnnen und Mitstreiter sich für die Freiheit und das Recht entschieden. Umso mehr müssen wir auch von uns heute verlangen, die Kraft zu finden: Freiheit und Recht auch heute als unsere Mittel gegen Bedrohungen unserer Ordnung festzuhalten.

Ich bin und bleibe überzeugt: Man schützt die liberale Demokratie nicht, indem man sie weniger liberal macht. Ich finde, wir dürfen das Selbstbewusstsein und das Selbstvertrauen haben: Die offene Gesellschaft ist die Ordnung, die Konflikte und Konfrontationen am Ende produktiv verarbeitet und so entschärft – wenn auch oft auf verschlungenen und anstrengenden Wegen. Kein Fortschritt ohne Konflikt – das ist der berühmte Gedanke von Ralf Dahrendorf.

Man muss auf diesen Wegen viel Unübersichtlichkeit und auch manche Zumutung aushalten. Es braucht viel Ambiguitätstoleranz, um die offene Gesellschaft zu ertragen – und sie zu den guten Ergebnissen zu bringen, die sie in der Vergangenheit immer wieder produziert hat.

Wir sehen auch hier, ich zitiere Thomas Dehler: „Freiheiten müssen immer wieder errungen werden.“ Es ist ein Ringen: Weil die offene Gesellschaft der Meinungsfreiheit eine Gesellschaft in permanenter Uneinigkeit ist. Die offene Gesellschaft der Meinungsfreiheit ist kein wohldirigierter Thomaner-Chor, wo alles nach einer Partitur in wohlklingender Harmonie abläuft. Sondern die offene Gesellschaft der Meinungsfreiheit ist eher wie ein Schulhof, auf dem geschrien, gelacht, getanzt und wild durcheinander gesprochen wird – und das ist manchmal anstrengend.

Die offene Gesellschaft, die immer wieder neu verhandelt, wie sie leben möchte, in der jede junge Generation die alte auch herausfordert, indem sie untereinander diskutiert, aber auch mit den Älteren diskutiert, ob der Weg, der einmal eingeschlagen wurde, der richtige ist – das ist anstrengend. Das muss aber so sein. Denn die Selbstbeschreibung der offenen Gesellschaft als krisenhaft ist eben ihre Stärke, weil wir nur so nicht erstarren und in einer Sklerose enden. Genau das ist ihr Kitt: Dieses immer wieder sich selber Herausfordern, dieses immer wieder mit sich selber kritisch in den Diskurs Gehen – das ist der Treibstoff für den Fortschritt. Und das steckt hinter diesem Satz „Freiheiten müssen immer wieder errungen werden“ – nicht immer gegen den offenen Herausforderer, der gleich die ganze Ordnung beseitigen will. Sondern auch gegen den Impuls, den wir haben, dass wir uns immer ein Stück mehr Harmonie wünschen – und dass wir manchmal diejenigen, die eine unpopuläre These aufstellen, gerne an den Rand drängen wollen, weil das so viel bequemer ist.

Davor sollten wir uns hüten. Wir sollten uns hüten, die liberale Demokratie, um sie zu erhalten, illiberaler zu machen. Wir würden sie so verlieren. Denn ohne Meinungsfreiheit – was ist dann noch der Wahlakt? Wenn nicht gestritten und diskutiert werden kann, wenn sich die Wählerinnen und Wähler in diesem Diskurs, der manchmal auch kracht und stinkt, keine eigene Meinung bilden können – was bedeutet dann der Wahlakt? Demokratie ist liberale Demokratie – oder sie ist nicht Demokratie!

‒ Es gilt das gesprochene Wort! ‒

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