Navigation und Service

Neue Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof zugelassen

Das Bundesministerium der Justiz hat insgesamt elf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof neu zugelassen.

Ausgabejahr 2025
Datum 07. April 2025

Das Bundesministerium der Justiz hat insgesamt elf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof neu zugelassen.

Die Zulassung erhielten:

Rechtsanwältin Dr. Ines Bodenstein, Stuttgart,

Rechtsanwalt Dr. Truls Hebrant, Berlin,

Rechtsanwalt Dr. Jochen Höger, Karlsruhe,

Rechtsanwalt Dr. Christoph Hugemann, Hamm,

Rechtsanwalt Dr. Maximilian Konrad, München,

Rechtsanwalt Dr. Maximilian Menn, Frankfurt am Main,

Rechtsanwältin Dr. Julia Nobbe, Mannheim,

Rechtsanwalt Arne Quast, Karlsruhe,

Rechtsanwalt Prof. Dr. Patrick Schmidt, Duisburg,

Rechtsanwalt Dr. Matthias Schröder, Stuttgart,

Rechtsanwältin Dr. Sophie Charlotte Thürk, Karlsruhe.

Über den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof entscheidet das Bundesministerium der Justiz. Es kann nur zugelassen werden, wer zuvor durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof benannt wurde. Der Wahlausschuss besteht aus der Präsidentin und den Senatspräsidentinnen und -präsidenten der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs sowie den Mitgliedern des Präsidiums der Bundesrechtsanwaltskammer und des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof.

HinweisCookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite automatisch technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz