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Wirtschaftliche Lage der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR wird verbessert: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR im Umlaufverfahren beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll die wirtschaftliche Lage von Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR deutlich verbessert werden.

Ausgabejahr 2024
Datum 14. August 2024

Die Bundesregierung hat den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR im Umlaufverfahren beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll die wirtschaftliche Lage von Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR deutlich verbessert werden.

Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu:
„Auch mehr als dreißig Jahre nach dem Fall der Mauer lassen wir diejenigen, die unter politischer Verfolgung durch das SED-Unrechtsregime in der DDR gelitten haben, nicht im Stich. Wir sind uns ihrer oftmals lebenslang anhaltenden Leidensgeschichte bewusst. Auch für vergangenes staatliches Unrecht in der DDR übernehmen wir weiterhin Verantwortung. So werden wir unter anderem einen bundesweiten Härtefallfonds mit einem Fondsvolumen von einer Million Euro einrichten, aus dem Betroffene Unterstützungsleistungen erhalten können. Zudem werden wir die SED-Opferrente und die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte künftig jährlich an die allgemeine Rentenentwicklung anpassen.

Die vom Kabinett beschlossenen Änderungen bedeuten für die Opfer eine spürbare Verbesserung. Sie setzen das um, was wir uns im Koalitionsvertrag gemeinsam vorgenommen haben und gehen noch über diesen hinaus. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage haben wir ein beachtliches Maßnahmenpaket für die Betroffenen erreichen können. Mein Ziel ist es, dass die Opfer schnellstmöglich davon profitieren können.“

Die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR leiden teilweise bis heute unter den Folgen von Repressionsmaßnahmen des SED-Regimes. Ihre wirtschaftliche Lage stellt sich häufig als prekär dar, weil Haft- bzw. Verfolgungszeiten in der Regel zu Brüchen in der Erwerbsbiografie der Betroffenen führten, die sich bis heute auswirken. Mit dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR passt die Bundesregierung die bisher bestehenden rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften an die geänderten Rahmenbedingungen an.

Das Gesamtvolumen des Maßnahmenpakets beträgt jährlich gut 8 Millionen Euro und einmalig 1,2 Millionen Euro. Damit schöpft das Bundesministerium der Justiz die bestehenden finanziellen Spielräume mit dem Regierungsentwurf aus. Der Regierungsentwurf setzt die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR um. Er geht insofern noch über das im Koalitionsvertrag Vereinbarte hinaus, als dass er auch die Dynamisierung der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte nach § 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes vorsieht.

Im Einzelnen sieht der Regierungsentwurf folgende Maßnahmen vor:

  1. Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer

    Der Fonds wird bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag (SED-Opferbeauftragte) eingerichtet.

    Hierzu wird ein neuer Haushaltstitel geschaffen. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden durch den Haushaltsgesetzgeber bewilligt. Den Rahmen für die Auszahlung von Unterstützungsleistungen aus dem Fonds legt die SED-Opferbeauftragte in sogenannten Billigkeitsrichtlinien fest, die der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen bedürfen.

  2. Dynamisierung der besonderen Zuwendung für Haftopfer (Opferrente)

    Die besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte nach § 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes sollen dynamisiert werden. Dazu wird ein „Anpassungsverbund“ mit der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Das bedeutet, dass die Höhe der Leistungen jeweils zum 1. Juli eines Jahres entsprechend der allgemeinen Rentenentwicklung angepasst wird.

  3. Einführung einer einmaligen Leistung in Höhe von 1.500 Euro auch für Opfer von Zwangsaussiedlungen

    Die einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro, die bisher nur Zersetzungsopfern zusteht, erhalten jetzt auch Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR. Rechtlich wird dies durch eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 1a Absatz 2 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sichergestellt.

  4. Verzicht auf Absenkung der monatlichen Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte bei Renteneintritt und auf die Berücksichtigung von Partnereinkommen

    Nach geltendem Recht ist in bestimmten Fällen eine Absenkung der monatlichen Ausgleichsleistungen von 240 Euro auf 180 Euro bei Renteneintritt vorgesehen. Das soll jetzt abgeschafft werden. Die Absenkung galt für Fälle, in denen Betroffene eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Versicherung beziehen. Auch soll auf die Berücksichtigung von Partnereinkommen im Rahmen der Prüfung der Bedürftigkeit als Voraussetzung für Ausgleichsleistungen verzichtet werden.

Den Regierungsentwurf finden Sie hier.

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