Datenbank mit Urteilen zum Völkerstrafrecht in Betrieb genommen
Bundesministerium der Justiz fördert Zugang zum Recht
Ausgabejahr 2024
Datum 08. Februar 2024
Bundesministerium der Justiz fördert Zugang zum Recht
Am heutigen Donnerstag, dem 8. Februar 2024, hat die elektronische Datenbank „Völkerstrafrecht in Deutschland“ ihren Betrieb aufgenommen. Die Datenbank enthält Übersichten sowie sog. Case Information Sheets zu sämtlichen Entscheidungen der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs zum Völkerstrafrecht in deutscher und englischer Sprache. Das vom Bundesministerium der Justiz geförderte Vorhaben ist ein Leuchtturmprojekt der International Criminal Law Research Unit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in Zusammenarbeit mit der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien (INPA).
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
„Völkerrechtsverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben. Und zwar egal wo sie begangen werden, egal wer sie verübt. Das ist die Überzeugung, auf der das Völkerstrafrecht beruht. Das unermessliche Unrecht, das etwa den Ukrainern und Ukrainerinnen aufgrund des russischen Angriffskriegs wiederfährt, ist allgegenwärtig. Auch das entsetzliche Leid der Opfer in den Foltergefängnissen des Assad-Regimes übersteigt jede Vorstellungskraft. Hierauf in der Sprache des Rechts eine Antwort zu geben, ist die Verantwortung der gesamten Staatengemeinschaft.
Die deutsche Justiz stellt sich dieser Verantwortung - und tut dies auch weiterhin. So hat das Oberlandesgericht Koblenz im Januar 2022 das weltweit erste Urteil wegen Staatsfolter in Syrien gesprochen, beruhend auf dem Weltrechtsprinzip. Weitere Urteile folgten. Diese Pionierarbeit der deutschen Gerichte verdient weltweite Aufmerksamkeit. Heute setzen wir ein weiteres starkes Signal: Wir schaffen eine Datenbank, auf der weltweit Übersichten zu deutschen Urteilen in englischer und deutscher Sprache zu finden sind. So können die deutschen Urteile, die eine internationale Vorbildfunktion haben, weit über unsere Landesgrenzen hinweg Maßstäbe setzen. Das ist eine gute Nachricht für den Zugang zum Recht.“
Vorreiterrolle Deutschlands im Völkerstrafrecht
In den letzten Jahren ist es der deutschen Justiz gelungen, bei der Ermittlung und Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen eine Vorreiterrolle einzunehmen. Insbesondere die Verurteilung eines irakischen IS-Angehörigen wegen des Verbrechens des Völkermords durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie die Verurteilung zweier Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch das Oberlandesgericht Koblenz haben die Rechtsprechung im Völkerstrafrecht in historischer Weise fortgeschrieben.
Inhalt und Funktionsweise der Datenbank
In der Urteilsdatenbank werden sämtliche durch deutsche Gerichte ergangenen Entscheidungen mit Bezug zum Völkerstrafrecht seit dem Bosnienkrieg systematisiert und nach Fällen, Regionen und Themen geordnet. Zu jedem Fall wird zudem eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache erstellt und verfügbar gemacht (sog. Case Information Sheets). Interessierte bekommen so einen schnellen Überblick über die wichtigsten Aussagen und Neuheiten des jeweiligen Urteils. Die Zusammenfassungen enthalten sowohl die tatsächlichen Umstände des Falls, die Besonderheiten des Verfahrens, Erläuterungen zum materiellen Recht und Bezüge zu anderen Entscheidungen. Das Projekt steht unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Christoph Safferling, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Direktor der INPA.
Übersetzung von Urteilen zum Völkerstrafrecht ins Englische
Neben der Datenbank fördert das Bundesministerium der Justiz zudem die Übersetzung wegweisender Urteile deutscher Gerichte auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts ins Englische. Beide Vorhaben greifen ineinander und sind wichtige Pfeiler, die den Zugang der nicht-deutschsprachigen Öffentlichkeit zu wegweisenden deutschen Urteilen auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts ermöglichen. Ihre Strahlkraft und Reichweite wird damit signifikant erhöht, ihre Vorbildfunktion unterstrichen.
Die übersetzten Urteile werden Interessierten online und kostenfrei verfügbar gemacht. Deutschland arbeitet hier unter anderem eng mit dem bei Eurojust angesiedelten Genocide Network zusammen, das auf der eigenen Webseite übersetzte Urteile veröffentlicht. Darüber hinaus haben sich auch die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien und das Centre for International Law Research and Policy (CILRAP) als Betreiber der Datenbank „legal-tools.org“ des Internationales Strafgerichtshofs (IStGH) zur Veröffentlichung der Urteile bereit erklärt.
Den Link zur Datenbank finden Sie hier.