Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung für den Bundesgerichtshof, den Bundesfinanzhof, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesarbeitsgericht insgesamt 18 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt.
Ausgabejahr2023 Datum30. März 2023
Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung für den Bundesgerichtshof, den Bundesfinanzhof, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesarbeitsgericht insgesamt 18 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt.
Für den Bundesgerichtshof sind fünf Richterinnen und vier Richter, für den Bundesfinanzhof drei Richterinnen und zwei Richter, für das Bundesverwaltungsgericht zwei Richterinnen und für das Bundesarbeitsgericht eine Richterin und ein Richter gewählt worden. Für das Bundessozialgericht waren bei der diesjährigen Bundesrichterwahl keine Richterinnen und Richter zu wählen.
Die neuen Bundesrichterinnen und -richter sind:
Bundesgerichtshof:
Susan Herold
Dr. Matthias Katzenstein
Christian Kunnes
Sandra Marks
Dr. Renata von Pückler
Dr. Daniela Recknagel
Dr. Felix Schmidt
Michaela Welnhofer-Zeitler
Dr. Georg Zimmermann
Bundesfinanzhof:
Dr. Sina Baldauf
Petra Barche
Dr. Harald Brandl
Dr. Fabian Schmitz-Herscheidt
Dr. Sandy Schüler-Täsch
Bundesverwaltungsgericht:
Dr. Sina Stamm
Dr. Ariane Wiedmann
Bundesarbeitsgericht:
Dr. Christoph Betz
Dr. Sandra Wullenkord
Wahlvorschläge konnten von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und dem Vorsitzenden des Bundesrichterwahlausschusses gemacht werden. Den Vorsitz im Bunderichterwahlausschuss für die Wahl von Richterinnen und Richtern für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof führt der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann; für die Wahl von Richterinnen und Richtern für das Bundesarbeitsgericht hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil den Vorsitz inne.
Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Der Bundesminister der Justiz und der Bundesminister für Arbeit und Soziales sind nicht stimmberechtigt.
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