Fortführung der deutsch-georgischen Zusammenarbeit im Bereich Justiz
Bundesjustizminister und sein georgischer Amtskollege unterzeichnen neues Arbeitsprogramm
Ausgabejahr 2022
Datum 07. September 2022
Bundesjustizminister und sein georgischer Amtskollege unterzeichnen neues Arbeitsprogramm
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und der georgische Justizminister Rati Bregadze haben gestern das neue gemeinsame Arbeitsprogramm für die Jahre 2022 bis 2025 im Bundesjustizministerium unterzeichnet.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
"Es war mir eine Freude, dass mein georgischer Amtskollege Rati Bregadze zu Gast im Bundesjustizministerium war und wir gemeinsam das neue Arbeitsprogramm für die deutsch-georgische rechtliche Zusammenarbeit unterzeichnet haben. Das Arbeitsprogramm für die Jahre 2022 bis 2025 legt einen Schwerpunkt der Zusammenarbeit im Strafvollzugsrecht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Thema Korruptionsprävention und -bekämpfung. Denn dies ist unabdingbare Voraussetzung für den weiteren EU-Beitrittsprozess. Über die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) werden wir zu diesem und anderen Themen Konferenzen, Seminare, Workshops, Expertengesprächen oder Studienreisen veranstalten. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit."
Im April 2005 wurde die deutsch-georgische rechtliche Zusammenarbeit durch eine Gemeinsame Erklärung zwischen den beiden Justizministerien förmlich besiegelt, seitdem wurden wiederholt neue Arbeitsprogramme verabschiedet. Die Zusammenarbeit des Bundesjustizministeriums mit Georgien wird dabei maßgeblich durch die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) gestaltet, deren Partnerland Georgien seit 1997 ist. Die IRZ wurde 1992 auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz als eingetragener gemeinnütziger Verein mit Sitz in Bonn gegründet. Der Gründung vorausgegangen waren Anfragen, mit denen die damaligen Umbruchstaaten Mittel-, Ost- und teilweise auch Südosteuropas das Bundesjustizministerium um Unterstützung bei den anstehenden Reformen baten. Seitdem unterstützt die IRZ derzeit rund 20 Partnerstaaten bei deren rechtlichen und justiziellen Reformvorhaben. Dabei stehen die Weiterentwicklung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlich ausgerichteter Strukturen sowie die Angleichung des nationalen Rechts an das EU-Recht im Fokus der Tätigkeit.
Das nun unterzeichnete Arbeitsprogramm konkretisiert die allgemeinen Rahmenbedingungen der Gemeinsamen Erklärung von 2005 und ist Grundlage für die weitere Arbeit der IRZ in Georgien. Der Schwerpunkt des Arbeitsprogramms liegt im Strafvollzugsrecht. Der Austausch soll neben Fragen des modernen Strafvollzugs und der Bewährungshilfe insbesondere auch das Thema Resozialisierung behandeln. Darüber hinaus sind gemeinsame Seminare und Trainings zur wirksamen Korruptionsprävention sowie Korruptionsbekämpfung vorgesehen. Auch ist allgemein die Unterstützung bei der Fortbildung von Beamtinnen und Beamten sowie die Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Rechtshilfe geplant. Die Zusammenarbeit soll wie bisher auch im Rahmen von Konferenzen, Seminaren, Workshops, Expertengesprächen oder Studienreisen erfolgen.