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Neue Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrats

Neue und erfahrene Mitglieder aus unterschiedlichen fachlichen Disziplinen unterstützen demnächst die Bundesregierung bei der Rechtssetzung

Ausgabejahr 2022
Datum 13. April 2022

Neue und erfahrene Mitglieder aus unterschiedlichen fachlichen Disziplinen unterstützen demnächst die Bundesregierung bei der Rechtssetzung

Die Bundesregierung hat heute beschlossen, welche Mitglieder künftig dem Nationalen Normenkontrollrat angehören sollen. Formell ernannt werden die Mitglieder anschließend durch den Bundespräsidenten.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
„Mit der Verständigung auf die Besetzung des Normenkontrollrats ist sichergestellt, dass dieser zügig in neuer Zusammensetzung seine wichtige Arbeit fortsetzen kann. Mit Lutz Goebel an der Spitze und den weiteren Mitgliedern aus ganz unterschiedlichen fachlichen und gesellschaftlich-sozialen Lebensbereichen erhoffen wir uns viele Hinweise und Ratschläge für gutes Recht und wirksamen Bürokratieabbau. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit den neuen Mitgliedern nahtlos an die bisherige gute Zusammenarbeit anknüpfen, und ich freue mich, dass der Nationale Normenkontrollrat zukünftig direkt im Zentrum der Rechtsetzung der Bundesregierung, im Bundesministerium der Justiz, angesiedelt sein wird."

Neuer Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates soll Lutz Goebel werden. Er war zuletzt Präsident des Verbands Die Familienunternehmer und ist Geschäftsführender Gesellschafter der Henkelhausen GmbH & Co. KG. Dem Nationalen Normenkontrollrat sollen weiterhin die bisherigen Mitglieder Andrea Wicklein, Prof. Dr. Sabine Kuhlmann, Gudrun Grieser und Dorothea Störr-Ritter angehören. Als neue Mitglieder sollen Garrelt Duin, Dr. Reinhard Göhner, Kerstin Müller und Malte Spitz ihre Arbeit beim Nationalen Normenkontrollrat aufnehmen. Über die Berufung eines zehnten Mitglieds wird zu gegebener Zeit entschieden.

Der Nationale Normenkontrollrat wacht als unabhängiges Beratungsgremium über den Bürokratieabbau der Bundesregierung und unterstützt bei der besseren Rechtsetzung. Grundlage seiner Arbeit ist das am 18. August 2006 in Kraft getretene Gesetz zur Einsetzung des Nationalen Normenkontrollrates (NKRG). Mit der Änderung des NKRG vom März 2011 erhielt der NKR zusätzliche Aufgaben. Insbesondere überprüft er seither auch die Darstellung der Ressorts zum Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung auf deren Plausibilität, die 1:1 Umsetzung von EU-Richtlinien und Möglichkeiten von Befristung und Evaluierung von Gesetzen.

Der Nationale Normenkontrollrat ist mit Persönlichkeiten aus jeweils unterschiedlichen fachlichen und gesellschaftlich-sozialen Lebensbereichen besetzt. Damit wird der interne Diskussions- und Meinungsbildungsprozess angeregt und im Ergebnis die Bundesregierung wirkungsvoll unterstützt.

Die Amtszeit des amtierenden Nationalen Normenkontrollrats endete am 20. September 2021. Seine bisherigen Mitglieder sind – mit Ausnahme des zum Ende des Jahres 2021 ausgeschiedenen Vorsitzenden – seither geschäftsführend im Amt.

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