Auf der Kabinettsklausur in Meseberg hat das Bundeskabinett heute die von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden geleistet und ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Mit den Maßnahmen sollen die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung entlastet werden.
Datum30. August 2023
Auf der Kabinettsklausur in Meseberg hat das Bundeskabinett heute die von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden geleistet und ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Mit den Maßnahmen sollen die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung entlastet werden.
In die Eckpunkte sind Vorschläge aus einer Verbändeabfrage, aber auch eigene Vorschläge aus den jeweils zuständigen Ressorts eingeflossen. Das Eckpunktepapier sieht unter anderem eine Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre vor. Auch soll etwa die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige abgeschafft werden. Das Volumen der Entlastungen, die durch die Eckpunkte des Bürokratieentlastungsgesetzes wirksam werden sollen und des ebenfalls verabschiedeten Entwurfs eines Wachstumschancengesetzes beträgt nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes voraussichtlich mindestens 2,3 Milliarden Euro. Nach derzeitigen Berechnungen des Statistischen Bundesamts wird der Bürokratiekostenindex, der die Belastungen der Unternehmen aus Informationspflichten sichtbar macht, auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung sinken.
Bürokratiekostenindex
Mit dem Bürokratiekostenindex werden die Belastungen der Unternehmen aus Informationspflichten sichtbar gemacht und aufgezeigt, wie diese sich im Zeitverlauf entwickeln. Der Bürokratiekostenindex wird seit 2012 vom Statistischen Bundesamt erhoben. Die damals bestehende Belastung wurde mit 100 definiert. Seitdem schwankt der Wert zwischen 100,41 und 96,97. Der Bürokratiekostenindex liegt mit Stand Juni 2023 bei 98,41. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts soll der Bürokratiekostenindex durch die angedachten Maßnahmen deutlich sinken.
Verbändeabfrage
Die Verbändeabfrage ist ein Projekt des Staatssekretär-Ausschusses „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“, in dem alle Ministerien der Bundesregierung vertreten sind. Koordiniert wird dieser von dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau, Benjamin Strasser. Stellvertretender Vorsitzender ist der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Michael Kellner.
Über 57 Verbände haben bis Mitte Februar 2023 an der Abfrage teilgenommen und 442 Vorschläge eingereicht. Die Befragung erfolgte über ein Online-Tool, das vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt wurde. Neben der Benennung von unnötiger Bürokratie konnten die Verbände auch selbst Vorschläge unterbreiten, wie Regelungen vereinfacht werden könnten, die im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegen. Anschließend wurden diese vom Statistischen Bundesamt sortiert und von den jeweils zuständigen Ressorts ausgewertet.
Auf der Basis des Eckpunktepapiers wird das Bundesministerium der Justiz nun schnellstmöglich einen Referentenentwurf für das BEG IV koordinieren.
Das Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) finden Sie hier.
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