Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften hat Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann im Bundestag eine Rede gehalten.
Datum13. Mai 2022
Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften hat Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann im Bundestag eine Rede gehalten.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie war die Möglichkeit geschaffen worden, Hauptversammlungen ausschließlich im virtuellen Format abzuhalten. Vor dem Hintergrund der grundsätzlich positiven Erfahrungen und der fortschreitenden Digitalisierung des Aktienrechts soll die virtuelle Hauptversammlung als dauerhafte Regelung im Aktiengesetz (AktG) eingeführt werden.
Redebeitrag von Dr. Marco Buschmann (Bundesminister der Justiz), 12.05.2022
Quelle: „Deutscher Bundestag“
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