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Verordnung zur Verlängerung der Hofraumverordnung

Dem Anliegen des Bundesrates, die Hofraumverordnung fortbestehen zu lassen und dadurch die Verkehrsfähigkeit der betroffenen Grundstücke bis zur Auflösung sämtlicher ungetrennten Hofräume zu ermöglichen, soll Rechnung getragen werden. Hierzu ist keine Entfristung der Hofraumverordnung erforderlich, sondern eine Verlängerung der Befristung um weitere 10 Jahre ausreichend. Damit trägt der Entwurf zur Erreichung insbesondere des Nachhaltigkeitsziels 16 der UN-Agenda 2030 bei, den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz zu gewährleisten und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Insti-tutionen auf allen Ebenen aufzubauen.

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