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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung

Die mit der CSRD EU-weit eingeführte Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ermöglicht es Investoren, Verbrauchern und anderen Stakeholdern, den Nachhaltigkeitsbeitrag von Unternehmen zu bewerten und darauf basierend Entscheidungen, etwa bei Investitionen oder im Bereich des privaten Konsums, zu treffen. Die CSRD wurde 2022 als Bestandteil des „European Green Deal“ und der Strategie der Europäischen Kommission zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft verabschiedet. Dieser Entwurf steht darüber hinaus im Kontext der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und trägt insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 12 bei.

Die Bundesregierung bekräftigt die Ziele des „European Green Deal“. Die Zielerreichung darf aber nicht mit unverhältnismäßigen Bürokratielasten für europäische Unternehmen einhergehen. Daher begrüßt sie ausdrücklich die umfangreichen Maßnahmen, die die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 im Rahmen ihres Omnibus-Entlastungspakets vorgelegt hat. Bei der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung sind signifikante Erleichterungen und Vereinfachungen für die betroffenen Unternehmen erforderlich, damit der Umfang der bürokratischen Lasten wieder in ein angemessenes Verhältnis zur politischen Zielerreichung gebracht wird.

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