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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Titels XI – Gewerbezentralregister – der Gewerbeordnung
(GZRVwV)

Ziel ist die Ablösung und Zusammenführung der im Jahr 1985 erlassenen Ersten und Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Titels XI – Gewerbezentralregister – der Gewerbeordnung durch vorliegende Allgemeine Verwaltungsvorschrift.

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