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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRGVwV)

Ziel ist die Ablösung der im Jahr 2008 erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes durch die vorliegende Allgemeine Verwaltungsvorschrift.

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