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Bürokratieentlastungsverordnung

Die Bürokratieentlastungsverordnung enthält aber auch darüber hinausgehende Maßnahmen. Sie lassen sich folgenden Schwerpunkten zuordnen:

  • Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten,
  • Förderung der Digitalisierung sowie
  • weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung.

Im Zeitraum vom 23. Mai bis 21. Juni 2024 findet die offene Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden zu dem Entwurf statt.

Das BMJ führt die Beteiligung erstmalig im Rahmen eines Pilotprojekts über ein Online-Tool durch.

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