Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
Das Bundesministerium der Justiz hat die Fachkreise und Verbände zu dem Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) beteiligt. Der Referentenentwurf betrifft die Formulare für die Beauftragung von Gerichtsvollziehern, für die Beantragung von richterlichen Durchsuchungsanordnungen und von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie für die beizufügenden Forderungsaufstellungen. Diese Formulare wurden im Dezember 2022 vollständig mit dem Ziel überarbeitet, die Handhabbarkeit und die digitale Nutzung zu verbessern. Mit dem Referentenentwurf sollen Hinweise von Nutzern zu weiterem Verbesserungsbedarf aufgegriffen werden.Nach Auswertung der Stellungnahmen von Ressorts, Ländern, interessierten Kreisen und Verbänden wurde die Änderungsverordnung angepasst und wurde nun dem Bundesrat zugeleitet. Weitere Informationen zum Verfahren im Bundesrat einschließlich der dem Bundesrat zugeleiteten Fassung der Änderungsverordnung sind auf der Webseite des Bundesrates zur Drucksachennummer 203/24 abrufbar (hier).Die derzeit gültigen Formulare und Hinweisblätter finden Sie hier.