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Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung

Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) legt fest, innerhalb welcher Fristen bestimmte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie eine erste praktische Mediation, Einzelsupervisionen und Fortbildungsstunden zu absolvieren sind, damit Mediatorinnen und Mediatoren die Bezeichnung „zertifizierte Mediatorin“ bzw. „zertifizierter Mediator“ führen dürfen.

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