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Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen

Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen wurde am 3. Dezember 2009 unterzeichnet. Durch die Unterzeichnung des Abkommens ist die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland eingetreten. Ziel des Gesetzes ist es, durch die parlamentarische Zustimmung die innerstaatliche Anwendbarkeit des Abkommens herbeizuführen.

Die Rechtshilfe zwischen beiden Staaten erfolgt derzeit vertraglos auf der Grundlage des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (im Folgenden: IRG). Die vertraglose Rechtshilfe ist auch nach dem Recht der Föderativen Republik Brasilien möglich; die jeweils national geregelten Verfahren sind allerdings nicht auf die Besonderheiten des deutsch-brasilianischen Verhältnisses abgestimmt, so dass der Rechtshilfevertrag eine Erleichterung und Beschleunigung der Zusammenarbeit ermöglicht. Dies erhöht im Sinne von Nachhaltigkeitsziel 16 der UN-Agenda 2030 die Leistungsfähigkeit der Justiz auf nationaler und internationaler Ebene.

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