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Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung

Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) legt fest, innerhalb welcher Fristen bestimmte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie eine erste praktische Mediation, Einzelsupervisionen und Fortbildungsstunden zu absolvieren sind, damit Mediatorinnen und Mediatoren die Bezeichnung „zertifizierte Mediatorin“ bzw. „zertifizierter Mediator“ führen dürfen. Insbesondere der von Juni 2020 bis November 2021 online geführte Austausch des Bundesministeriums der Justiz mit an der Mediation interessierten Praktikerinnen und Praktikern, Verbänden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hat einen Regelungs- und Änderungsbedarf aufgezeigt.

Der Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung dient der Umsetzung der identifizierten Regelungsbereiche.

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