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Änderung von § 48 Absatz 4 WEG - Verschiebung des zertifizierten Verwalters um ein Jahr

Der Bundestag hat am 22. September 2022 die Verschiebung der Anwendbarkeit der Regelung zum zertifizierten Verwalter um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 beschlossen. Die entsprechende Änderung von § 48 Absatz 4 Satz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist in Artikel 7 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens enthalten (siehe Anlage).

Die Gesetzesänderung war von Bundesministerium der Justiz aufgrund ernstzunehmender Hinweise aus der Praxis auf den Weg gebracht worden, dass bei Beibehaltung der bisherigen Frist mit erheblichen Engpässen bei der Zertifizierung der Verwalterinnen und Verwalter zu rechnen sei und es nicht möglich erscheine, alle Verwalterinnen und Verwalter, die die Prüfung ablegen wollen, bis zum 1. Dezember 2022 zu prüfen. Mit der Verschiebung um ein Jahr soll die Situation entzerrt werden.

Das Gesetz wurde am 11. November 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.

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