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Verordnung über den Betrieb eines Videokommunikationssystems für notarielle Urkundstätigkeiten (NotViKoV)

Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 3338) können ab dem 1. August 2022 erstmals notarielle Online-Verfahren mittels eines von der Bundesnotarkammer zu betreibenden Videokommunikationssystems durchgeführt werden.

Das BMJ hat daher eine Verordnung über den Betrieb eines Videokommunikationssystems für notarielle Urkundstätigkeiten (NotViKoV) entworfen, die am 2. Mai 2022 den Ländern und Verbänden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 7. Juni 2022 übersandt wurde. Anschließend soll der Entwurf noch einmal auf Änderungsbedarf geprüft und nach Herstellung des Einvernehmens mit dem BMI erlassen werden.

Die Verordnung trifft die näheren Bestimmungen über die Einrichtung des Videokommunika-tionssystems, den technischen Betrieb des Videokommunikationssystems, die für die Funktionen des Videokommunikationssystems erforderlichen Datenverarbeitungen, die Datensicherheit und die Erteilung und Entziehung der technischen Zugangsberechtigungen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die in § 78p BNotO enthaltene Verordnungsermächtigung mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie präzisiert werden soll. Dieser Entwurf kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden:

zum Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie

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