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Verordnung zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Verordnungen des gewerblichen Rechtsschutzes

Mit dem Entwurf dieser Änderungsverordnung wird insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bezweckt. Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll auch der bürokratische Aufwand auf Seiten der Anmelder gesenkt werden.

Des Weiteren werden zur künftigen Vereinfachung von Gebührenzahlungen in der Patentkostenzahlungsverordnung rechtliche Grundlagen verankert, die es dem DPMA ermöglichen, für Gebührenzahlungen in Marken- und Designverfahren elektronisch übermittelte Zahlungsweisen – wie beispielsweise die Zahlung per Kreditkarte – zu etablieren. Schließlich wird durch eine Änderung der DPMA-Verwaltungskostenverordnung gewährleistet, dass blinde oder sehbehinderte und hör- oder sprachbehinderte Personen entlastet werden, indem anfallende Auslagen vom DPMA nicht erhoben werden.

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