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Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Seit der letzten großen Reform des gewerblichen Rechtsschutzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 31. Juli 2009 sind 10 Jahre vergangen. Damals wie heute nimmt Deutschland als Standort für den Schutz des geistigen Eigentums im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes eine herausragende Stellung im europäischen und internationalen Vergleich ein. Um diese herausragende Stellung auch künftig zu gewährleisten, war es jedoch an der Zeit zu überprüfen, ob die geltenden gesetzlichen Regelungen noch den Anforderungen entsprechen, die ein effektiver und ausgewogener Schutz von gewerblichen Schutzrechten erfordert.

Das Ergebnis der Überprüfung der Regelungen auf diesem Rechtsgebiet wird mit dem Entwurf vorgelegt: Danach besteht lediglich ein punktueller Bedarf für eine Vereinfachung und Modernisierung des nationalen Patentrechts und anderer Gesetze im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

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