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Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches

Das am 1. August 2016 in Kraft getretene Gesetz dient vor allem dazu, Unterbringungen nach § 63 StGB wieder stärker am verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszurichten. Zugleich wurde angestrebt, den zuvor seit vielen Jahren zu beobachtenden Anstieg der Zahl der nach § 63 StGB untergebrachten Personen, der vor allem auf einer Zunahme der durchschnittlichen Unterbringungsdauern beruhte, zumindest zu bremsen, gegebenenfalls diese Zahl sogar abzusenken.

Wie im Regierungsentwurf angekündigt, wurde nunmehr fünf Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelungen überprüft, inwieweit diese Ziele erreicht wurden: Aufgrund der in dem Evaluierungsbericht ausgewerteten Zahlen kann davon ausgegangen werden, dass durch das Novellierungsgesetz von 2016 (und die im Vorfeld dazu angestoßene Diskussion) nicht nur der zuvor langjährige Anstieg der Anzahl der nach § 63 StGB untergebrachten Personen gebremst, sondern diese Anzahl sogar gesenkt werden konnte. Damit hat das Gesetz in der Praxis sowohl sein Mindestziel (Abbremsen des Anstiegs) als auch seine darüberhinausgehende Zielsetzung (Senkung der Zahl der untergebrachten Personen) erreicht.

Die Einzelheiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Evaluierungsbericht.

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