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Verordnung zum Schutz der geografischen Herkunftsangabe „Glashütte“ (Glashütteverordnung – GlashütteV)

Mit der geplanten Glashütte-Verordnung wird die Herkunftsbezeichnung „Glashütte“ für Uhren aus diesem geografischen Gebiet geschützt. Hierfür beschreibt der Entwurf das Herkunftsgebiet und definiert den Begriff der Uhr und dessen Herstellung, soweit dies für die Verwendung dieser Herkunftsangabe erforderlich ist.

Damit die Verordnung in Kraft treten kann, muss der Bundesrat zustimmen. Eine entsprechende Befassung des Bundesrats ist für den Februar 2022 geplant.

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