Navigation und Service

Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden (QEWV)

Die Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden ist am 7. Juni 2021 erlassen worden, um das Verfahren zur Führung der Listen der qualifizierten Einrichtungen und der qualifizierten Wirtschaftsverbände zu regeln. Die Verordnung wurde auf Grundlage des § 4d des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) auch in Verbindung mit § 8b Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erlassen. Diese Vorschriften wurden durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vom 26. November 2020 eingefügt, welches am 1. Dezember 2020 verkündet wurde (BGBl. I S. 2568).

Die Verordnung enthält insbesondere Regelungen zu den vom Antragsteller zu machenden Angaben und vorzulegenden Nachweise, die zur Feststellung des Vorliegens der jeweiligen, in § 4 UKlaG und § 8b UWG geregelten Eintragungsvoraussetzungen erforderlich sind. Darüber hinaus regelt die Verordnung die Einzelheiten des Verfahrens der Überprüfung und Aufhebung von Eintragungen in die Liste der qualifizierten Einrichtungen und die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände. Außerdem sieht die Verordnung die Konkretisierung der mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs eingefügten jährlichen Berichtspflichten vor, die von allen eingetragenen Vereinen und Verbänden zu erfüllen sind.

HinweisCookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite automatisch technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz