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Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs

Es ist beabsichtigt, das HNS-Übereinkommen 2010 zu ratifizieren. Das HNS-Übereinkommen 2010 setzt sich aus den Artikeln 20 bis 29 des Protokolls von 2010 vom 30. April 2010 zum Internationalen Übereinkommen von 1996 über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See (HNS-Protokoll) und den Artikeln 1 bis 44 und den Anlagen I und II des HNS-Übereinkommens vom 3. Mai 1996 in der durch das HNS-Protokoll und dessen Anlagen geänderten Fassung zusammen.

Das Übereinkommen regelt die Haftung und Entschädigung nach Unfällen von Seeschiffen, die HNS (Hazardous and Noxious Substances – gefährliche und schädliche Stoffe) transportieren. Es sieht eine Versicherungspflicht vor, ebenso die Pflicht, die importierten Mengen von HNS mitzuteilen. Mit diesem Gesetz sollen die notwendigen Vorschriften insbesondere über die Versicherungspflicht des Schiffseigentümers und über die Mitteilungspflicht der Importeure der erfassten Güter erlassen werden.

Im Ölschadengesetz fehlt bislang ein Gerichtsstand für Schadensfälle, die sich in der ausschließlichen Wirtschaftszone ereignen; die Sanktionsregelungen sind zudem nicht ausreichend effektiv.

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