Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind in der Vergangenheit bei der Durchführung von Vollstreckungshandlungen wiederholt von Schuldnerinnen bzw. Schuldnern oder von dritten Personen körperlich angegriffen und erheblich – zum Teil sogar tödlich – verletzt worden. Dabei hat sich gezeigt, dass zwar in vielen Fällen im Vorfeld der Vollstreckungshandlung polizeiliche Erkenntnisse über eine bestehende Gefahr vorgelegen haben, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher hierüber jedoch nicht informiert waren. Ziel dieses Gesetzes ist es, dieses Informationsdefizit zu reduzieren und dadurch den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern eine bessere Einschätzung zu ermöglichen, ob polizeiliche Unterstützung bei der Vornahme einer Vollstreckungshandlung erforderlich ist. Gleichzeitig sollen die rechtlichen Möglichkeiten für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, um polizeiliche Unterstützung nachzusuchen, erweitert werden.