Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Dokumenttyp:Der Entwurf enthält die Durchführungsbestimmungen, um die Verpflichtungen der Verordnung (EU) 2019/816 vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen.
Der Entwurf enthält die Durchführungsbestimmungen, um die Verpflichtungen der Verordnung (EU) 2019/816 vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen. Die Verordnung (EU) 2019/816, die am 11. Juni 2019 in Kraft getreten und in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar anzuwenden ist, dient der Verbesserung des bestehenden Europäischen Strafregisterinformationssystems „European Criminal Record Information System“ („ECRIS“). Damit soll der Austausch von Strafregisterinformationen über verurteilte Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, neben einer solchen auch eine Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen sowie Staatenlose oder Personen, deren Staatsangehörigkeit unbekannt ist, vereinfacht werden.