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Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Während die Hürden für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt sinken, enden die Kompetenzen der Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten an den jeweiligen Grenzen. Daher vernetzt die EU schon seit 2004 diese Behörden und verpflichtet sie zu grenzüberschreitender Unterstützung bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten.

Die Rechtsgrundlage dafür wird mit Wirkung ab Januar 2020 geändert. Die Durchführung der aufgehobenen Verordnung erfolgte nach Maßgabe des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes. Die Durchführung der neuen Verordnung bedarf einer Anpassung dieses Gesetzes, was wiederum weitere Folgeänderungen auslöst. Außerdem soll mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage zur elektronischen Aktenführung und elektronischen Kommunikation für diejenigen Aufgabenbereiche des Bundesamts für Justiz (BfJ) geschaffen werden, für die eine entsprechende Regelung noch nicht existiert.

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