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Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch

Für Frauen, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen, kann es heute problematisch sein, Informationen über Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zu erhalten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Es besteht ein dringender Bedarf an diesen Informationen. Frauen in Konfliktlagen müssen sie ohne Zeitverzug erhalten können. Das bedeutet, dass der Zugang zu einem System gewährleistet werden muss, welches zuverlässig und turnusmäßig erhobene sowie öffentlich und niedrigschwellig erreichbare Informationen bereitstellt. Das kann nur gewährleistet werden, wenn die Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und Einrichtungen, die auf die Tatsache hinweisen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, keine Strafverfolgung zu befürchten haben.

Ziel des Entwurfs ist daher die Verbesserung der Information von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen sowie Rechtssicherheit für Ärztinnen, Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Gleichzeitig soll das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch erhalten bleiben, um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen.

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