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Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften

Das Berufsrecht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften ist bislang nur lückenhaft geregelt und entspricht vielfach nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Zusammenarbeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Daher beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Berufsrecht in diesem Bereich umfassend zu modernisieren.
Es sollen klare und einheitliche Regelungen für alle geschaffen und im Interesse der Rechtsuchenden die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und anderen Berufsgruppen erweitert werden. Zur Erhöhung der Transparenz sollen alle anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften in ein Verzeichnis eingetragen werden.


Daher beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Berufsrecht in diesem Bereich umfassend zu modernisieren.
Es sollen klare und einheitliche Regelungen für alle geschaffen und im Interesse der Rechtsuchenden die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und anderen Berufsgruppen erweitert werden. Zur Erhöhung der Transparenz sollen alle anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften in ein Verzeichnis eingetragen werden.

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