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Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung

Der Gesetzentwurf setzt die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode um, „die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern [zu] stärken“ und „für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer […] ebenfalls zeitnah Sorge [zu] tragen“.

Er sieht hierzu eine Erhöhung der seit mehr als 13 Jahren unveränderten Vergütung der beruflichen Betreuer um durchschnittlich 17 Prozent in einem modernisierten System von monatlichen Fallpauschalen vor. Die Fallpauschalen lassen im Vergleich zum bisherigen Einzelabrechnungssystem mehr Möglichkeiten zu, besonderen Anforderungen innerhalb der Betreuungskonstellationen gerecht zu werden und auch in der Vergütung darauf angemessen zu reagieren.

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