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Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

Die Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekV) regelt die Anforderungen an eine Veröffentlichung bestimmter Informationen aus einem Insolvenzverfahren im Wege der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Durch den vorgeschlagenen Referentenentwurf zur Änderung der InsoBekV soll die Verordnung an Vorgaben aus dem EU-Recht angepasst werden. Zukünftig soll das Auffinden von Informationen über Unternehmensinsolvenzen erleichtert werden, während Informationen über Verbraucherinsolvenzverfahren weiterhin nur eingeschränkt zugänglich sind.

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