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Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung

Zur Umsetzung der Richtlinie 2016/343/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren bedarf es im deutschen Recht lediglich punktueller Änderungen in der Strafprozessordnung. Der Entwurf schlägt Neuerungen mit Bezug zum Anwesenheitsrecht des Angeklagten in der Hauptverhandlung, insbesondere in der Revisionshauptverhandlung, vor.

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