Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte (Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung – PatAnwAPrV)
Zur Umsetzung der erforderlichen umfassenden Änderungen soll die PatAnwAPO als zukünftige „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte“ (PatAnwAPrV) zum 1. Oktober 2017 vollständig neu gefasst werden. Verschiedene Änderungen dienen dabei einer Straffung der Ausbildung (bei allerdings unveränderter Mindestausbildungszeit) sowie der Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen. Zahlreiche Verfahrensfragen insbesondere im Bereich der Prüfung werden zur Erhöhung der Rechtssicherheit erstmals kodifiziert. Die Zahl der Mitglieder der Prüfungskommission wird zur Entlastung der übrigen Mitglieder erhöht. Die Entschädigung der Mitglieder der Prüfungskommission wird unmittelbar in der PatAnwAPrV geregelt. Sie wird dabei korrespondierend mit der für die Patentanwaltsprüfung zu zahlenden Prüfungsgebühr deutlich erhöht, nachdem sie 28 Jahre unverändert geblieben war. Um die Leistungen der Prüflinge besser beurteilen zu können, sind statt bisher zwei Klausuren zu fünf Stunden künftig vier Klausuren zu drei Stunden zu schreiben (die dann aber nur noch von zwei statt bisher drei Prüfenden bewertet werden). Das Benotungssystem wird auf das bei den juristischen Prüfungen bewährte 18-Punkte-System umgestellt. Das Verfahren bei den Eignungsprüfungen wird an die Vorgaben aus dem EuPAG angepasst und im Übrigen soweit wie möglich an demjenigen der allgemeinen Patentanwaltsprüfung ausgerichtet.