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Gesellschaftsrechtspaket der EU

Die Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts konsolidiert mehrere bestehende gesellschaftsrechtliche Richtlinien.

Die EU-Kommission legt nun zwei Vorschläge zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 vor:

  1. im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht und
  2. im Hinblick auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen.

Damit soll ein umfassendes Bündel von Maßnahmen für faire, die Handlungsfreiheit fördernde und moderne gesellschaftsrechtliche Regelungen in der EU geschaffen werden.

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