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Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV)

Die Bundesregierung hat am 22. November 2017 die von dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)) mit den Maßgaben des Bundesrates beschlossen.

Der Bundesrat hat am 3. November 2017 mit Maßgaben zugestimmt. Die Verordnung soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Sie soll den Bürgerinnen und Bürgern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Behörden und weiteren Verfahrensbeteiligten ermöglichen, bei allen Gerichten der Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit der Länder und des Bundes sowie den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern nach einheitlichen technischen Rahmenbedingungen schriftformgebundene elektronische Dokumente einzureichen. Allen Bundes- und Landesbehörden sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts soll zugleich durch die Verordnung ermöglicht werden, über den sicheren Übermittlungsweg des besonderen elektronischen Behördenpostfachs mit den Gerichten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern zu kommunizieren.

Zudem hat die Bundesregierung in der Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2018 - ERVB 2018) vom 19. Dezember 2017 weitere technische Anforderungen geregelt. Die Bekanntmachung ist im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 28. Dezember 2017 veröffentlicht. Die Bekanntmachung finden sie hier.

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