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Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Ehen Minderjähriger werden zunehmend kritisch gesehen, weil eine zu frühe Eheschließung das Wohl der Minderjährigen und ihre Entwicklungschancen beeinträchtigen kann. In Deutschland soll nach gegenwärtiger Rechtslage eine Ehe nicht vor Volljährigkeit eingegangen werden; das Familiengericht kann einen Minderjährigen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, jedoch vom Alterserfordernis befreien.

Von dieser Möglichkeit wird immer seltener Gebrauch gemacht. International wird die Möglichkeit, die Ehe vor Volljährigkeit zu schließen, zunehmend eingeschränkt. Damit soll nicht zuletzt eine Ächtung von Kinderehen zum Ausdruck gebracht werden.

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