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Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts (Vertrags EPG PPI)

Das Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts (im Folgenden: Protokoll) regelt die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts und seiner Mitarbeiter. Damit dient es der Ergänzung des europäischen Patentpakets. Mit dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht vom 19. Februar 2013 (ABl. C 175 vom 20.6.2013, S. 1, im Folgenden: Übereinkommen) wird für Patentstreitsachen ein erstes europäisches Zivilgericht errichtet, das in Verfahren über bestehende, nach dem Europäischen Patentübereinkommen erteilte europäische Patente sowie über künftig mögliche europäische Patente mit einheitlicher Wirkung entscheiden soll. Das parlamentarische Verfahren zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Gesetz zu dem Übereinkommen ist eingeleitet (Bundesratsdrucksache 751/16).

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