Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
Seit 2017 können Hinterbliebene im Sinne einer Anerkennung ihres seelischen Leids wegen der Tötung eines ihnen besonders nahestehenden Menschen von dem hierfür Verantwortlichen eine Entschädigung verlangen. Im Fall der fremdverursachten Tötung sieht das Gesetz für Hinterbliebene, die zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis standen, einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld für das zugefügte seelische Leid gegen den für die Tötung Verantwortlichen vor, der sowohl bei der Verschuldens- als auch bei der Gefährdungshaftung gewährt wird.Mittlerweile hat das Bundesministerium der Justiz das Gesetz für die Bundesregierung evaluiert und hierfür die betroffenen Verbände und Organisationen sowie den Bundesgerichtshof beteiligt. Die Evaluierung hat ergeben, dass das Hinterbliebenengeld in der Praxis auf hohe Akzeptanz stößt und die Regelungen insgesamt gut handhabbar sind.