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Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches

Mit diesem Gesetz ist ein neuer § 13 ("Verbrechen der Aggression") in das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) eingeführt worden. Durch die Neuregelung wird der bisherige § 80 StGB ("Vorbereitung eines Angriffskriegs") ersetzt und die Strafbarkeit erweitert: Während bislang lediglich die Vorbereitung eines Angriffskriegs strafrechtlich erfasst war, ist seit dem 01.01.2017 erstmals auch die tatsächliche Durchführung eines Angriffskrieges im deutschen Recht unter Strafe gestellt.

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